AGB Bannerwerbung
Die nachfolgenden Bedingungen werden vom Auftraggeber mit der Auftragserteilung anerkannt und sind Bestandteil des Auftrages. Etwaige allgemeine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit. Nebenabreden oder Änderungen einzelner Klauseln bedürfen der Schriftform.
§ 1 Preise
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Preisliste von Schwarzwald-Netz. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Nachträgliche Veränderungen der geschalteten Anzeigen auf Veranlassung des Auftraggebers werden gesondert nach Absprache und Preisliste berechnet.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt nach Auftragserteilung des Kunden erst mit der Auftragsbestätigung durch Schwarzwald-Netz zu Stande.
§ 3 Rechnungsstellung und Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Bestätigung des gestalteten Banners durch den Kunden bzw. nach Eingang des vom Kunden gelieferten Banners. Nach Eingang der Rechnungssumme bei Schwarzwald-Netz wird die Bannerwerbung online gestellt und der Kunde darüber informiert.
§ 4 Laufzeit des Vertrages
Der Vertrag hat die zwischen dem Kunden und Schwarzwald-Netz vereinbarte Laufzeit. Er verlängert sich nicht automatisch und braucht deshalb vom Kunden zum Ende der vereinbarten Laufzeit nicht gesondert gekündigt werden. Abweichend kann der Kunde eine Verlängerung jederzeit beantragen.
§ 5 Platzierungsangaben
Die Platzierung erfolgt gemäß der in der Auftragsbestätigung gemachten Angaben.
§ 6 Datenanlieferung
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Werbemittel.
§ 7 Ablehnung
Schwarzwald-Netz behält sich vor, Werbeaufträge ohne Angabe von besonderen Gründen abzulehnen.
§ 8 Mängelrüge
Der Auftraggeber hat das aktivierte Werbemittel unverzüglich nach der Schaltung zu prüfen. Mängel sind unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt.
§ 9 Haftung
Der Auftraggeber stellt sicher, dass er alle erforderlichen Rechte an den gelieferten Werbemitteln besitzt und dass die Inhalte der Werbung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche bzw. behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen. Der Auftraggeber stellt Schwarzwald-Netz von jeglichen urheberrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und sonstigen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die von ihm in Auftrag gegebene Werbung frei und übernimmt die Schwarzwald-Netz bei der notwendigen Rechtsverteidigung entstehenden Kosten.
Schwarzwald-Netz haftet nur für Schäden, die von ihm oder einer seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden sowie für wesentliche Vertragsverletzungen.
§ 10 Geltendes Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Waldkirch.
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