Urlaub und Reise: Sicher in den Urlaub fliegen
Bild: Sicherheit am Flughafen Stuttgart
Urlauber müssen bei Flug-Reisen im Urlaub neue EU-Sicherheitsbestimmungen der Flughäfen für Flüssigkeiten im Handgepäck beachten! (gültig seit 06.11.06)
Auf allen Flügen, egal ob Urlaubs- oder Geschäfts-Fluegen,
innerhalb der Europäischen Union (z.B. vom Euro-Airport Freiburg-Basel-Mulhouse nach Katalonien/Barcelona)
oder von einem EU-Flughafen in Länder, die nicht der EU angehören (z.B. von Stuttgartt in die USA)
oder im Inland (z.B. von Baden-Baden nach Berlin)
und auf Flügen ab Norwegen, Island und der Schweiz (z.B. von Oslo nach Paris)
dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck nur noch eingeschränkt durch die Sicherheitskontrolle geführt werden. Auf Flughäfen im Schwarzwald gekaufte Duty free-Artikel können Sie wie gewohnt im Anschluss nach der Sicherheitskontrolle einkaufen.
Für die Flüge und Flughafen beim Urlaub in USA gelten derzeit Sonderregelungen bei Sicherheits-Bestimmungen für Handgepäck für Duty-free-Einkäufe. Entsprechende Urlaubs- und Reiseinformationen über Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck erhalten Sie bei der jeweiligen Verkaufsstelle.
Schwarzwald-Netz möchte Ihnen dringend empfehlen, diese neuen Bestimmungen bereits vor Urlaubs-Beginn zu berücksichtigen und das Handgepäck beim Flug in den Urlaub auf das Nötigste zu reduzieren. So können Sie 2008 sicher in den Urlaub fliegen.
Was ist neu bei den Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck auf Flugreisen
Im (Urlaubs-)Handgepäck dürfen gemäss den EU-Sicherheitsbestimmungen nur noch Flüssigkeiten in Behältnissen mitgeführt werden, die maximal 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge).
Die Behältnisse müssen vom Urlauber oder Reisenden vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren 1 Liter-Plastikbeutel transportiert werden, nur ein Beutel je Fluggast ist gestattet. Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.
Wenn der Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck nicht den oben genannten Maßgaben entspricht, müssen Sie diese Flüssigkeiten an der Sicherheitskontrolle entsorgen. Deshalb empfehlen wir Ihnen, alle Flüssigkeiten, die nicht dringend während des (Urlaubs-)Fluges benötigt werden, in Ihr Reise-Gepäck zu geben, das Sie einchecken.
Ausnahmen der EU-Sicherheitsbestimmungen
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Ausnahmen unterliegen nicht der 100 ml-Beschränkung, müssen aber an der Sicherheitskontrolle ebenfalls vorgelegt und durchleuchtet werden.
Was ändert sich nicht für den Urlaubs-Flug?
Die neuen Regelungen der EU-Sicherheitsbestimmungen betreffen nur den Transport von Flüssigkeiten in Ihrem Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle. In Ihrem eingecheckten Gepäck können Sie Flüssigkeiten wie gewohnt mitnehmen, sofern die Bestimmungen über die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr dieser Aufgabe im Reisegepäck nicht entgegen stehen.
Weitere Urlaubs-Info zu den neuen EU-Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten erhalten Sie bei allen Flughäfen. Hier der Link zu den neuen EU-Sicherheitsbestimmungen für Flüssigkeiten.
Datum: 04.03.2008
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