Fasten-Zeit
Die vorösterliche Fastenzeit führt in der westkirchlichen Tradition auf Ostern zu. Sie beginnt am Aschermittwoch; bei den 40 Fastentagen bis Karsamstag werden die Sonntage nicht mitgezählt. Im Schwarzwald ist sie Teil des Kirchenjahres und der Kultur im Schwarzwald und folgt auf die Fastnacht.
Fastenzeit im Schwarzwald
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Die Zahl 40 erinnert an biblische Erzählungen: Mose auf dem Sinai, Elia auf dem Weg durch die Wüste und das Fasten Jesu. Die Fastenzeit dient der Besinnung auf Leiden, Tod und Auferstehung Jesu.
Evangelische Fastenpraxis
In evangelischen Kirchen ist Fasten eine freiwillige geistliche Übung. Menschen verzichten etwa auf bestimmte Speisen oder Gewohnheiten oder gestalten die Zeit bewusst mit Besinnung und Gebet.
Katholische Fasten- und Abstinenztage
Das Kirchenrecht der lateinischen katholischen Kirche bestimmt Aschermittwoch und Karfreitag als Tage des Fastens und der Abstinenz. An Freitagen gilt grundsätzlich die Abstinenz, sofern kein Hochfest auf den Tag fällt. Abstinenz bedeutet hier den Verzicht auf Fleisch. Die Abstinenzpflicht gilt ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die Fastenpflicht für Volljährige bis zum Beginn des 60. Lebensjahres. Die Bischofskonferenzen können die konkrete Bußpraxis näher regeln und andere Formen der Buße, etwa Werke der Nächstenliebe oder Frömmigkeitsübungen, vorsehen.